Wichtige Neuerungen
2021
Per 01. Januar 2021 treten neue Regelungen bezüglich der Fahrausbildung bei Auto und Motorrad in Kraft.
Auto, Kategorie B
Alle, die den Lernfahrausweis vor dem 20. Lebensjahr erwerben, müssen eine 12-monatige Lernphase durchlaufen.
Übergangsregelung
Motorrad, Kategorie AM/A1/A2/A
Es werden, egal für welche Kategorie 12 Stunden Grundschulung vorausgesetzt.
Einmal absolviert, bleibt diese ein Leben lang gültig für jede weitere Kategorie.
AM 45km/h Mindestalter der Motorradkategorie für Kleinmotorräder (max. 50 ccm; max. 4 kW, Vmax 45 km/h) 15 Jahren.
A1 125 ccm dürfen bereits ab 16 Jahren geführt werden.
A2 bis 35 kW ab 18 Jahren.
Kat. A2 / A ist immer eine praktische Prüfung erforderlich.
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Wir sind Fahrlehrer aus Leidenschaft und dank unserer langjährigen Erfahrung finden wir für jeden Fahrschüler und jede Fahrschülerin den idealen Weg zur erfolgreich bestandenen Prüfung.

Fahrlehrer für:
Auto (Handschaltung / Automat)
Motorrad
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Andi Flückiger
andiflueckiger@bluewin.ch
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